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Die Einrichtung von Elternvertretungen ist in den Schulgesetzen aller Bundesländer vorgeschrieben. Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung, Fortschreibung oder Änderung pädagogischer Konzepte und die Kostengestaltung.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem: 

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren, 

  • Wünsche und Vorschläge der Eltern an die Schulleitung weiter zu geben, 

  • an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen

 

Der Förderverein arbeitet eng mit der Elternvertretung der Schule zusammen.

Zu den obligatorischen Treffen des Fördervereins werden auch die jeweiligen Vorsitzenden der Elternvertretung eingeladen und über den aktuellen Stand sowie geplante Projekte informiert. Ebenso nehmen Mitglieder des Vorstandes an den

Sitzungen der Elternvertretung teil.

Unabhängig davon können Sie sich auch aktiv in Einzelprojekten engagieren (zum Beispiel in der Schülerbücherei, bei der Schulhofgestaltung, bei der Planung der 120-Jahr-Feier unserer Schule, bei der Erstellung des Eltern-A-Z usw.).

Informationen des Ministeriums zur Elternmitwirkung finden Sie hier.

allgemeine informationen zur elternvertretung

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